Privat-Insolvenz hilft nur einmal im Leben
Der Weg aus der Schuldenfalle
Etwa 2,7 Millionen private Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig überschuldet.
Das sind nach Angaben des Bundesfamilienministeriums fünf bis sechs Millionen
Bundesbürger. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sehr oft sind familiäre Probleme wie Scheidung
oder der Verlust des Arbeitsplatzes der Auslöser für Überschuldung. Aber auch der verstärkte
Trend zum Kauf auf Kredit gehört mit zu den Ursachen. Für das laufende Jahr rechnen Experten
mit 60.000 Pleiten im privaten und kleingewerblichen Sektor. Viele Überschuldete sind dringend
auf Rat, Beratung und Unterstützung angewiesen.
Seit Januar 1999 gilt das neue Insolvenzrecht. Damit haben auch Privatpersonen die Möglichkeit,
einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. Mit diesem Verbraucher-Insolvenzverfahren erhielten
in erster Linie Familien die Möglichkeit, sich von ihrer Schuldenlast zu befreien und einen
Neubeginn zu starten. Vorher war dies nur Unternehmen möglich. Doch in der Praxis bewährte
sich die Neufassung nicht. Eine weitere Reform, die die Regelung der Gerichtskosten betrifft,
war notwendig.
Gerichtskosten
Seit Dezember 2001 können nun Schuldnern die Prozesskosten von 1.500 bis 2.500 Euro gestundet
werden. Vorher war dies nur bedingt möglich. Doch mit Einführung dieses Stundungsmodells
geben die Gerichte, also der Staat, dem Schuldner einen Kredit in Höhe der Gerichtskosten.
Bezahlt werden muss erst nach Ablauf des Verfahrens, wenn Betroffene wieder schuldenfrei
sind.
Doch bevor es überhaupt zu einem Prozess kommt, müssen Schuldner und Gläubiger versuchen,
sich außergerichtlich zu einigen; so schreibt es das Insolvenzrecht vor. Kostenlose Unterstützung
bekommen Betroffene bei einer der rund 3.000 Schuldnerberatungsstellen.
Beratungsstellen
Erst machen sich die Berater/innen ein genaues Bild über die finanzielle Situation des Betroffenen.
Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen werden geprüft. Dazu gehört, Forderungen von
Gläubigern rechtlich und wirtschaftlich zu überprüfen. Wichtig ist vor allem, sich mit allen Gläubigern
zu einigen, wie die Schulden schrittweise abgetragen werden können. Diese Gespräche
können sich bis zu einem halben Jahr hinziehen. Viele Schuldnerberater/innen haben aber die
Erfahrung gemacht, dass die Gläubiger meist mit Aussetzen reagieren und die außergerichtlichen
Gespräche nicht wahrnehmen.
Gibt es keinen anderen Ausweg mehr, so dass ein Prozess vor Gericht geführt werden muss,
wird eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch ausgestellt. Auch das übernehmen
die Schuldnerberatungsstellen. Denn nur hier gibt es die Bescheinigung, bei einem
Gericht einen Antrag auf private Insolvenz stellen zu können. Eine Alternative ist der Weg zum
Rechtsanwalt. Doch dies ist mit Kosten verbunden.
Ein großes Problem ist, das viele Beratungsstellen überlastet sind. Wer eine umfassende Beratung
in Anspruch nimmt, muss mit Wartezeiten von bis zu sechs Monaten rechnen. In Ausnahmefällen
kann es sogar ein Jahr dauern. In akuten Notsituationen bieten die Beratungsstellen
auch sofort telefonisch Hilfen an.
Erlass der Schulden
Nach dem Gerichtsverfahren läuft eine sechsjährige so genannte Wohlverhaltensphase. Das
heißt, dass in dieser Zeit alle Einkünfte, die über einer bestimmten Freigrenze liegen, gepfändet
werden.
Eventuell vorhandenes Vermögen muss ebenfalls für die Insolvenzmasse verwertet
werden. Das gepfändete Geld fließt in einen Fonds und wird an die Gläubiger verteilt. Nach
sechs Jahren werden den Betroffenen in der Regel die restlichen Schulden erlassen - vorausgesetzt
die Schuldner haben nicht gegen die Auflage der Schuldnerberatung verstoßen. Auch
wenn die Gläubiger während dieser Zeit kein Geld bekommen, weil der oder die Überschuldete
zum Beispiel arbeitslos ist oder von der Sozialhilfe lebt, kann er nach Ablauf der sechs Jahre
von den Schulden befreit werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Betroffene/die Betroffene
in der Zeit um einen Arbeitsplatz bemüht und während des Verfahrens jede zumutbare
Arbeit annimmt. Das Insolvenz-Verfahren darf nur einmal im Leben in Anspruch genommen
werden. Einer zweiten Überschuldung ist dieser Weg versperrt und die Schulden verjähren regulär
erst nach 30 Jahren.
Warnung vor Betrügern
Betrüger und die, die es werden wollen, werben in Zeitungen und im Internet mit Service und
Beratung ohne Wartezeit oder mit Finanzsanierung sofort. Die Dienste solcher Einrichtungen
und Helfer/innen zielen häufig nur darauf ab, eigene Gewinne zu machen; an einer Schuldenregulierung
sind sie nicht oder meist nicht interessiert. Größte Vorsicht ist hier geboten, wenn zuerst
nach Geld gefragt wird und dafür Gebühren gezahlt werden sollen.
Ausblick
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im Jahr 2003 fast um 27 Prozent an. Das sind 2.617
Personen, denen die Schulden über den Kopf wuchsen; ein Drittel mehr Insolvenzverfahren als
im Vorjahr. Dieser enorme Anstieg ist aber auch immer noch eine Spätfolge der Reform des
Insolvenzrechts vom Dezember 2001. Vor diesem Zeitpunkt hatten viele Betroffene das Verfahren
hinaus gezögert, um in den Genuss der Erleichterungen des neuen Gesetzes zu kommen.
Seit Anfang 2004 entspannt sich die Lage etwas.
Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle erteilt die Bundesarbeitsgemeinschaft
Schuldnerberatung e.V., Wilhelmstr. 11, 34117 Kassel
Telefon 0561 / 77 10 93, Telefax 0561 / 71 11 26
e-mail: bag-schuldnerberatung@t-online.de - Internet: www.bag-schuldnerberatung.de
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Der Weg aus der Schuldenfalle
Etwa 2,7 Millionen private Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig überschuldet.
Das sind nach Angaben des Bundesfamilienministeriums fünf bis sechs Millionen
Bundesbürger. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sehr oft sind familiäre Probleme wie Scheidung
oder der Verlust des Arbeitsplatzes der Auslöser für Überschuldung. Aber auch der verstärkte
Trend zum Kauf auf Kredit gehört mit zu den Ursachen. Für das laufende Jahr rechnen Experten
mit 60.000 Pleiten im privaten und kleingewerblichen Sektor. Viele Überschuldete sind dringend
auf Rat, Beratung und Unterstützung angewiesen.
Seit Januar 1999 gilt das neue Insolvenzrecht. Damit haben auch Privatpersonen die Möglichkeit,
einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. Mit diesem Verbraucher-Insolvenzverfahren erhielten
in erster Linie Familien die Möglichkeit, sich von ihrer Schuldenlast zu befreien und einen
Neubeginn zu starten. Vorher war dies nur Unternehmen möglich. Doch in der Praxis bewährte
sich die Neufassung nicht. Eine weitere Reform, die die Regelung der Gerichtskosten betrifft,
war notwendig.
Gerichtskosten
Seit Dezember 2001 können nun Schuldnern die Prozesskosten von 1.500 bis 2.500 Euro gestundet
werden. Vorher war dies nur bedingt möglich. Doch mit Einführung dieses Stundungsmodells
geben die Gerichte, also der Staat, dem Schuldner einen Kredit in Höhe der Gerichtskosten.
Bezahlt werden muss erst nach Ablauf des Verfahrens, wenn Betroffene wieder schuldenfrei
sind.
Doch bevor es überhaupt zu einem Prozess kommt, müssen Schuldner und Gläubiger versuchen,
sich außergerichtlich zu einigen; so schreibt es das Insolvenzrecht vor. Kostenlose Unterstützung
bekommen Betroffene bei einer der rund 3.000 Schuldnerberatungsstellen.
Beratungsstellen
Erst machen sich die Berater/innen ein genaues Bild über die finanzielle Situation des Betroffenen.
Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen werden geprüft. Dazu gehört, Forderungen von
Gläubigern rechtlich und wirtschaftlich zu überprüfen. Wichtig ist vor allem, sich mit allen Gläubigern
zu einigen, wie die Schulden schrittweise abgetragen werden können. Diese Gespräche
können sich bis zu einem halben Jahr hinziehen. Viele Schuldnerberater/innen haben aber die
Erfahrung gemacht, dass die Gläubiger meist mit Aussetzen reagieren und die außergerichtlichen
Gespräche nicht wahrnehmen.
Gibt es keinen anderen Ausweg mehr, so dass ein Prozess vor Gericht geführt werden muss,
wird eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch ausgestellt. Auch das übernehmen
die Schuldnerberatungsstellen. Denn nur hier gibt es die Bescheinigung, bei einem
Gericht einen Antrag auf private Insolvenz stellen zu können. Eine Alternative ist der Weg zum
Rechtsanwalt. Doch dies ist mit Kosten verbunden.
Ein großes Problem ist, das viele Beratungsstellen überlastet sind. Wer eine umfassende Beratung
in Anspruch nimmt, muss mit Wartezeiten von bis zu sechs Monaten rechnen. In Ausnahmefällen
kann es sogar ein Jahr dauern. In akuten Notsituationen bieten die Beratungsstellen
auch sofort telefonisch Hilfen an.
Erlass der Schulden
Nach dem Gerichtsverfahren läuft eine sechsjährige so genannte Wohlverhaltensphase. Das
heißt, dass in dieser Zeit alle Einkünfte, die über einer bestimmten Freigrenze liegen, gepfändet
werden.
Eventuell vorhandenes Vermögen muss ebenfalls für die Insolvenzmasse verwertet
werden. Das gepfändete Geld fließt in einen Fonds und wird an die Gläubiger verteilt. Nach
sechs Jahren werden den Betroffenen in der Regel die restlichen Schulden erlassen - vorausgesetzt
die Schuldner haben nicht gegen die Auflage der Schuldnerberatung verstoßen. Auch
wenn die Gläubiger während dieser Zeit kein Geld bekommen, weil der oder die Überschuldete
zum Beispiel arbeitslos ist oder von der Sozialhilfe lebt, kann er nach Ablauf der sechs Jahre
von den Schulden befreit werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Betroffene/die Betroffene
in der Zeit um einen Arbeitsplatz bemüht und während des Verfahrens jede zumutbare
Arbeit annimmt. Das Insolvenz-Verfahren darf nur einmal im Leben in Anspruch genommen
werden. Einer zweiten Überschuldung ist dieser Weg versperrt und die Schulden verjähren regulär
erst nach 30 Jahren.
Warnung vor Betrügern
Betrüger und die, die es werden wollen, werben in Zeitungen und im Internet mit Service und
Beratung ohne Wartezeit oder mit Finanzsanierung sofort. Die Dienste solcher Einrichtungen
und Helfer/innen zielen häufig nur darauf ab, eigene Gewinne zu machen; an einer Schuldenregulierung
sind sie nicht oder meist nicht interessiert. Größte Vorsicht ist hier geboten, wenn zuerst
nach Geld gefragt wird und dafür Gebühren gezahlt werden sollen.
Ausblick
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im Jahr 2003 fast um 27 Prozent an. Das sind 2.617
Personen, denen die Schulden über den Kopf wuchsen; ein Drittel mehr Insolvenzverfahren als
im Vorjahr. Dieser enorme Anstieg ist aber auch immer noch eine Spätfolge der Reform des
Insolvenzrechts vom Dezember 2001. Vor diesem Zeitpunkt hatten viele Betroffene das Verfahren
hinaus gezögert, um in den Genuss der Erleichterungen des neuen Gesetzes zu kommen.
Seit Anfang 2004 entspannt sich die Lage etwas.
Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle erteilt die Bundesarbeitsgemeinschaft
Schuldnerberatung e.V., Wilhelmstr. 11, 34117 Kassel
Telefon 0561 / 77 10 93, Telefax 0561 / 71 11 26
e-mail: bag-schuldnerberatung@t-online.de - Internet: www.bag-schuldnerberatung.de
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